Wo beginnt Prozessbetrug?

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Der Rechtsanwalt soll nach deutschem Recht „ein unabhängiges Organ der Rechtspflege“ sein. Wer Anwälte fragt, was das heißen soll, erhält häufig ein Achselzucken. Das ist kein Wunder: In seine Rolle als Berufsträger mit Gemeinwohlverpflichtung wird ein Rechtsanwalt weder im Studium noch zu Beginn seiner Tätigkeit systematisch eingeführt.

Im IfR-Thesenpapier 05/24, „Wo beginnt Prozessbetrug? Ohne Berufsethos fehlt anwaltlichem Handeln ein Fundament“ wird anhand einer exemplarischen Analyse aufgezeigt, wie der anwaltliche Berufsstand die an ihn gerichteten Forderungen erfüllen kann – und wie nicht. Das Thesenpapier kann unter info@institut-für-rechtspragmatik.com angefordert werden.

 

Dies sind die wichtigsten Thesen:

 

  1. Anwälte brauchen Haltung. Fachwissen allein genügt nicht.

 

  1. Den verantwortungsvollen Umgang mit dem Recht müssen Anwälte erlernen und einüben. Zentral ist die Ausbildung eines Berufsethos, das ihnen ermöglicht, die Interessen ihres Mandanten zu definieren, bevor sie diese vertreten.

 

  1. Rechtsanwälte, die es unterlassen, die zu vertretenden Interessen zu definieren, laufen Gefahr, ihren Mandanten an Dritte auszuliefern.

 

  1. Der Maßstab für professionelles anwaltliches Handeln ist die adäquate Definition des Mandanteninteresses. Rechtsanwälte, die dies unterlassen, verhalten sich dilettantisch.

 

  1. Aufgabe der anwaltlichen Berufsaufsicht ist es, den Maßstab für professionelles anwaltliches Handeln zu vermitteln und einzufordern, notfalls mit Hilfe berufsrechtlicher Sanktionen.

 

  1. Rechtsanwaltskammern nehmen ihren Vermittlungs- und Kontrollauftrag nicht ausreichend wahr. Damit unterminieren sie die Rolle des Rechtsanwalts, der nicht nur Verstärker der Interessen und Verhaltensweisen Einzelner ist, sondern auch Garant für die Fairness und Glaubwürdigkeit gesellschaftlicher Gruppen und Unternehmen.

 

 

 

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