Die juristische Fachöffentlichkeit diskutierte unlängst ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 18. Juni 2026 zu Beweisverwertungsverboten (Rs. C-484/24). Es enthält die Klarstellung, dass Gerichte persönliche Informationen, die von einer Partei unter Verstoß gegen Datenschutzregeln erlangt wurden, verwerten dürfen, allerdings nur innerhalb der Grenzen, die das Persönlichkeitsrecht vorgibt. Diese im Einzelfall zu bestimmen, ist Sache...









