Was wir tun

Rechtsanwendung in Unternehmen

Die allermeisten Unternehmen wissen, dass sie von sich aus Zeit und Energie in die Rechtsbefolgung stecken müssen. Alles andere ist auf Dauer zu riskant. Aber den wenigsten ist klar, ob sie eine optimale Balance gefunden haben zwischen den Kosten und dem zu erwartenden Nutzen. Hier kann das 'Institut für Rechtspragmatik' helfen. Es stellt Instrumente zur Verfügung, mit denen sich Risikobewertungen und Kosten-Nutzen-Kalkulationen vornehmen lassen. Für den effektiven Einsatz der Instrumente kommt es auf ein pragmatisches Prinzip an: Ein verständiger Unternehmer steckt nur so viele Ressourcen wie nötig in den Umgang mit Rechtsfragen, erzielt damit aber so viel messbaren Ertrag wie möglich. Als Ertrag gilt für ihn die Vermeidung real drohender Sanktionen und die kaufmännisch vertretbare Absicherung von Chancen.

Sie sind Unternehmer und wollen es genauer wissen? Für ein Beratungsgespräch stehen wir Ihnen zur Verfügung unter info@institut-für-rechtspragmatik.com.

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Private Rechtsanwendung

Oft diskutiert wird das Problem, wie sich für alle der gleiche Zugang zum Recht schaffen lässt. Gemeint ist damit, dass jedermann die Möglichkeit haben muss, seinen berechtigten Interessen Gehör zu verschaffen. Das klingt gut. Aber nicht alles, was möglich wäre, ist auch realistisch. Allzu oft geht der Blick für den Weg verloren, der zum Recht führt. Nicht immer ist die Tür zu weit entfernt oder verschlossen. Manchmal ist sie erreichbar und steht offen. Aber längst nicht jede oder jeder geht durch eine Tür, die offen steht. Viele trauen sich gar nicht erst. Andere lassen sich zur Seite drängen und erreichen den Durchgang nicht. Und wieder andere stoßen mit dem Kopf gegen den Türpfosten.
Ist das ein Problem? Ja. Denn es kommt darauf an, wer welche Rechte in Anspruch nimmt – und wer nicht. Eine Rechtsordnung, die Schwache nur auf dem Papier schützt, würde nicht viel taugen. So ist es hierzulande zwar nicht. Aber wer leise ist, hat es schwerer. Das muss stärker berücksichtigt werden, findet das 'Institut für Rechtspragmatik'.

Sie haben Vorschläge, wie sich der Zugang zum Recht und der Umgang mit ihm verbessern lässt? Schreiben Sie uns unter mailto: info@institut-für-rechtspragmatik.com.

Private Rechtsanwendung

Oft diskutiert wird das Problem, wie sich für alle der gleiche Zugang zum Recht schaffen lässt. Gemeint ist damit, dass jedermann die Möglichkeit haben muss, seinen berechtigten Interessen Gehör zu verschaffen. Das klingt gut. Aber nicht alles, was möglich wäre, ist auch realistisch. Allzu oft geht der Blick für den Weg verloren, der zum Recht führt. Nicht immer ist die Tür zu weit entfernt oder verschlossen. Manchmal ist sie erreichbar und steht offen. Aber längst nicht jede oder jeder geht durch eine Tür, die offen steht. Viele trauen sich gar nicht erst. Andere lassen sich zur Seite drängen und erreichen den Durchgang nicht. Und wieder andere stoßen mit dem Kopf gegen den Türpfosten.
Ist das ein Problem? Ja. Denn es kommt darauf an, wer welche Rechte in Anspruch nimmt – und wer nicht. Eine Rechtsordnung, die Schwache nur auf dem Papier schützt, würde nicht viel taugen. So ist es hierzulande zwar nicht. Aber wer leise ist, hat es schwerer. Das muss stärker berücksichtigt werden, findet das 'Institut für Rechtspragmatik'.

Sie haben Vorschläge, wie sich der Zugang zum Recht und der Umgang mit ihm verbessern lässt? Schreiben Sie uns unter info@ifr.de.

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Rechtsanwendung in der Verwaltung

Die Verwaltung ist nicht nur Institution. Wenn die Wirtschaft der Motor einer Gesellschaft ist, ist die Verwaltung das Betriebssystem. Als solches reicht sie über öffentliche Anstellungsverhältnisse hinaus. Sie zeigt den Zustand, in dem wir leben – noch deutlicher als Justiz und Gesetzgebung.
Aber schließen sich Verwaltung und pragmatische Rechtsanwendung nicht aus? Eben nicht! Sehen wir auf die Grundsätze: Die Verwaltung hat schlank zu sein, sparsam, gesetzestreu. Dies ist ein Auftrag zum rechtspragmatischen Handeln. Ob und wie das gelingt, zeigt sich in der Handhabung von Regel-/Ausnahmeverhältnissen und im Gebrauch von Ermessen. Man sollte meinen, hierzu gäbe es eine breite öffentliche Diskussion. Das ist aber nicht der Fall. Das 'Institut für Rechtspragmatik' möchte dazu beitragen, dass sachbezogene Diskussionen über Leistungen, Potenziale und notwendige updates von Verwaltungshandeln geführt werden. Dafür braucht es eine Sensibilität für die Grundlagen.

Sie wollen mehr wissen? Haben Material, Anregungen? Sie gehören zu den Experten, die mehr wollen als Rädchen im Getriebe zu sein, ohne zu wissen, wohin das führt? Sie forschen in diesem Bereich und verfolgen einen empirischen Analyseansatz? Dann schreiben Sie uns unter info@institut-für-rechtspragmatik.com.

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Recht in der Gesetzgebung

Ist die Produktion von Recht vergleichbar mit dem Herstellen einer Wurst? Das soll Bismarcks Einstellung gewesen sein. Sie passt zu einem Freund von Eliten: Man sieht weniger darauf, wie etwas zustande kommt, als darauf, ob sich mit dem Resultat genug Menschen ruhig stellen lassen. Diese Logik funktioniert in Social-Media-Zeiten nicht mehr. Abgesehen davon zählt für eine Demokratie immer auch das Verfahren. Das ist für Gesetze nicht anders als für Urteile. Ob mit Fleisch oder vegan – das ist heute nicht mehr egal. Man will es genauer wissen. Aber kann man es wirklich wissen? Man kann. Nicht alles ist sofort einsehbar, nicht jeder Zusammenhang offensichtlich. Aber die Möglichkeiten, hinter die Handwerkskunst zu schauen, sind so groß wie noch nie. Was fehlt, ist ein nüchterner Dialog über die Balance: Was lässt sich von einem Gesetz erwarten? Worin liegen die Stärken, worin die Schwächen einer Gesetzgebung? Das 'Institut für Rechtspragmatik' will dabei helfen, gute von schlechter Gesetzgebung zu unterscheiden.

Sie wollen mehr wissen? Haben Material, Anregungen? Sie gehören zu den Experten, die mehr wollen als Rädchen im Getriebe zu sein, ohne zu wissen, wohin das führt? Sie forschen in diesem Bereich und verfolgen einen empirischen Analyseansatz? Dann schreiben Sie uns unter info@institut-für-rechtspragmatik.com.

Recht in der Gesetzgebung

Ist die Produktion von Recht vergleichbar mit dem Herstellen einer Wurst? Das soll Bismarcks Einstellung gewesen sein. Sie passt zu einem Freund von Eliten: Man sieht weniger darauf, wie etwas zustande kommt, als darauf, ob sich mit dem Resultat genug Menschen ruhig stellen lassen. Diese Logik funktioniert in Social-Media-Zeiten nicht mehr. Abgesehen davon zählt für eine Demokratie immer auch das Verfahren. Das ist für Gesetze nicht anders als für Urteile. Ob mit Fleisch oder vegan – das ist heute nicht mehr egal. Man will es genauer wissen. Aber kann man es wirklich wissen? Man kann. Nicht alles ist sofort einsehbar, nicht jeder Zusammenhang offensichtlich. Aber die Möglichkeiten, hinter die Handwerkskunst zu schauen, sind so groß wie noch nie. Was fehlt, ist ein nüchterner Dialog über die Balance: Was lässt sich von einem Gesetz erwarten? Worin liegen die Stärken, worin die Schwächen einer Gesetzgebung? Das 'Institut für Rechtspragmatik' will dabei helfen, gute von schlechter Gesetzgebung zu unterscheiden.

Sie wollen mehr wissen? Haben Material, Anregungen? Sie gehören zu den Experten, die mehr wollen als Rädchen im Getriebe zu sein, ohne zu wissen, wohin das führt? Sie forschen in diesem Bereich und verfolgen einen empirischen Analyseansatz? Dann schreiben Sie uns unter info@ifr.de.

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Rechtsprechung

Unparteilichkeit, Unabhängigkeit, Fairness: Das Dreierbündnis steht, neben handwerklicher Kompetenz, für eine gelingende Rechtsprechung. Nicht in dem Sinn, dass eine so getroffene Entscheidung immer materiell richtig sein muss. Aber sie muss so redlich zustande gekommen sein, dass es auch einem unterliegenden Teil zumutbar ist, sie zu ertragen.
Nun ist keines der drei Kriterien vererbbar oder auch nur angeboren. Wer Recht spricht, muss jedes dieser Merkmale erringen, sich selbst und anderen abtrotzen. Dass das jedem in gleicher Weise gelingt, ist unmöglich. Zu erwarten und notfalls einzufordern ist ein Mindestmaß. Wie kann das erreicht werden? Das 'Institut für Rechtspragmatik' schlägt drei Wege ein

Legal best practices

Positive Beispiele sind die besten Orientierungshilfen. Das gilt besonders für Richter, die sich noch in der Einarbeitungsphase befinden.

Aus diesem Grund bietet das 'Institut für Rechtspragmatik' ein Forum an, auf dem ein Austausch über LBP stattfindet
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Urteilskritik

Eine Kritik an Urteilen läuft Gefahr, mit Kritik an einer Person, oder gleich an mehreren, verwechselt zu werden. Das hilft nicht weiter. Ergiebig kann eine Kritik aber sein, wenn sie überzeugend auf Personen wirkt, die zukünftige Urteile auf vergleichbarer Grundlage zu fällen haben. In dieser Hinsicht veröffentlicht das 'Institut für Rechtspragmatik' Urteilskritiken

Urteilskritik

Eine Kritik an Urteilen läuft Gefahr, mit Kritik an einer Person, oder gleich an mehreren, verwechselt zu werden. Das hilft nicht weiter. Ergiebig kann eine Kritik aber sein, wenn sie überzeugend auf Personen wirkt, die zukünftige Urteile auf vergleichbarer Grundlage zu fällen haben. In dieser Hinsicht veröffentlicht das 'Institut für Rechtspragmatik' Urteilskritiken
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Symptomkritik

Jeder Beruf hat seine Tücken. Welches sind die berufsspezifischen Gefahren für Menschen, die Recht sprechen? Sie üben Macht über andere Menschen aus, ohne sich unmittelbar rechtfertigen zu müssen. Dadurch kann leicht die Bodenhaftung verloren gehen. Symptome davon sind Zielverluste und Dialoge, die ins Nichts führen.

Beispiele für Zielverluste sind Formalismen, die nicht hinterfragbar sind.

Ins Nichts führende Dialoge zeigen sich etwa in Form von Tautologien. Manchmal kommt es auch dazu, dass Regeln ein Eigenleben
bekommen. Statt dem Menschen wir dann "das Gesetz" zum Dialogpartner.

Das 'Institut für Rechtspragmatik' hat es sich zum Ziel gesetzt, auf diese Symptome aufmerksam zu machen. Denn nur wer weiß, was er tut, kann seine Haltung verbessern.
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Richterliche Selbstverwaltung

Die Einstellungsvoraussetzungen von Richtern sind noch nicht optimiert im Hinblick auf die Voraussetzungen einer unparteilichen Fallbearbeitung. Diese setzt Lebenserfahrung voraus. Äußerst hilfreich sind Kenntnisse im praktischen Leben außerhalb der juristischen Welt. Das 'Institut für Rechtspragmatik' verfolgt das Anliegen, solche Erfahrungen und Kenntnisse in richterliche Laufbahnen einzuplanen.

Richterliche Selbstverwaltung

Die Einstellungsvoraussetzungen von Richtern sind noch nicht optimiert im Hinblick auf die Voraussetzungen einer unparteilichen Fallbearbeitung. Diese setzt Lebenserfahrung voraus. Äußerst hilfreich sind Kenntnisse im praktischen Leben außerhalb der juristischen Welt. Das 'Institut für Rechtspragmatik' verfolgt das Anliegen, solche Erfahrungen und Kenntnisse in richterliche Laufbahnen einzuplanen.
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