Am 2.07.2025 traf ein Richter am Amtsgericht Köln eine familienrechtliche Entscheidung zum Umgangsrecht. Es handelte sich um eine Routinesache. Der schriftlichen Begründung des Beschlusses merkt man an, dass der Richter kein Anfänger war. Er begründete die Entscheidung rechtlich fundiert, wog seine Argumente sorgfältig ab und formulierte so klar, dass Prozessbeteiligte den Maßstab, der angelegt wurde,...